20 Jahre nach dem ersten Frauenvolksbegehren stellen wir – wieder einmal – fest, dass wenige der Forderungen umgesetzt wurden. An den ungleichen Geschlechterverhältnissen hat sich wenig verbessert. Immer mehr Frauen arbeiten Teilzeit – viele davon nicht freiwillig. Die Lohnschere schließt sich nicht und die Aufteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten kaum geändert. Ich habe die elf Forderungen des 1. Frauenvolksbegehrens in Hinblick auf die Datenlage von damals und heute angesehen. Die wachsende Armut bei Alleinerzieherinnen, die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse, die fehlenden Rechtsansprüche im Bereich der Vereinbarkeit – machen deutlich, wie aktuell der Forderungskatalog des „alte Frauenvolksbegehrens“ heute noch ist. Das neue Frauenvolksbegehren ist gerade darum wichtig und genau am Punkt.
Das überarbeitete Regierungsübereinkommen macht darüber hinaus deutlich, dass die Koalition wenig Interesse an emanzipatorischer Frauenpolitik hat. Kaum eine einzige zentrale frauenpolitische Forderung findet sich in dem Update der Regierungserklärung wieder.
Was wir brauchen, ist ein neues „bissfestes“ Gleichstellungspaket mit Rechtsansprüchen. Das würde zum Beispiel bedeuten ein Entgeltgleichheitsgesetz ohne Verschwiegenheitsklauseln, einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, den dringend notwendigen Ausbau der Gewaltschutzeinrichtungen, Frauenhäuser und Frauenservicestellen, eine Unterhaltsgesetz, das Kinderarmut beseitigt – und eine Staatszielbestimmung, die Gleichstellung der Geschlechter als Verpflichtung und Handlungsanleitung sieht. Um es mit Johanna Dohnal zu sagen: Es geht darum, dass die so genannten „weichen Themen“, die in Wirklichkeit „harte Brocken“ sind, endlich die Bedeutung erhalten, die sie verdienen und nicht männlich milde belächelt werden.
Und hier geht’s zum Faktencheck.