Sonja Ablinger

Die Problematik ist dem Minister bewusst….

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Seit Jahren fordern Frauenorganisationen die Reform und einen Lückenschluss beim Unterhaltsvorschussgesetz. Seit Jahren vertröstet der zuständige Justizminister die Alleinerziehenden. Dabei gibt es ganz konkrete Vorschläge und genügend Daten über die Armutsgefährdung der Alleinerziehenden. Die Plattform für Alleinerziehende (ÖPA) belegt in ihrer Befragung, dass rund die Hälfte der Kinder weniger Unterhalt als die empfohlenen Durchschnittsbedarfssätze bekommen. Und lediglich 52 Prozent der Alleinerziehenden gaben in der Umfrage der ÖPA an, regelmäßig Unterhaltzahlungen zu erhalten. Das heißt: Viele Frauen sind auf staatliche Unterhaltsvorschüsse angewiesen. Doch bis endlich gezahlt wird, kann es Jahre dauern, Alleinerziehende und ihre Kinder rutschen an den Rand der Armut.

Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung ist  unter dem Titel “Frauen ein selbstbestimmtes, finanziell unabhängiges und gewaltfreies Leben ermöglichen” die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes angeführt. Eine Arbeitsgruppe mit VertreterInnen aus Justiz-, Familien- und Frauenministerium wurde vor über einem Jahr angekündigt. “Die Problematik sei Minister Brandstetter bewusst, es komme jedoch zu Verzögerungen bei der Bearbeitung, heißt es aus dem Büro des Justizministeriums”, berichtete dieStandard im Herbst. Ein halbes Jahr später hat sich an der Verzögerungstaktik noch immer nichts geändert.

Ärgerlich ist das auch deswegen, weil es seit Jahren konkrete Vorschläge für eine Verbesserung des Unterhaltsvorschussgesetzes gibt. (Dazu ist übrigens auch der Blog von Maria Stern sehr lesenswert!). Ich habe hier eine Unterlage erstellt, die sich auf die dringendsten Gesetzesänderungen bezieht. Darin sind die entsprechende Abschnitte des Gesetzes mit ihren – eben nachteiligen – Folgen und Verbesserungsvorschläge angeführt, die im Überbick folgende wären:

  • Der Vorschuss orientiert sich am Einkommen des Unterhaltspflichtigen und nicht am Bedarf eines Kindes. Sehr viele Kinder bekommen daher keinen oder nur einen sehr geringen Vorschuss. Staatliche Vorschusszahlungen enden mit dem 18. Lebensjahr des Kindes, egal ob die Ausbildung beendet ist oder nicht! Zumindest bis zum Ende der Schulausbildung bzw. Lehre sollte der Vorschuss ausgezahlt werden.
  • Den Haftvorschuss (wenn der Zahlungspflichte inhaftiert ist) gibt es zur Zeit nicht für ein Kind wenn ein Unterhaltsschuldner im Ausland im Gefängnis sitzt. Die Folgen tragen die Kinder, die in Österreich leben. Der Haftvorschuss sollte darum zumindest ‘auf innerhalb der EU’ ausgedehnt werden.
  • Bei Vorschuss wegen unbekanntem Aufenthalt (wenn also der zahlungspflichtige Vater zum Beispiel ‘untertaucht’) liegt es im Ermessen des Beschluss fassenden Gerichtes, welche Beweise erbracht werden müssen, um zu belegen, dass eine Festsetzung oder Erhöhung des Unterhaltsbeitrags aus Gründen auf Seite des Unterhaltsschuldners nicht gelingt. In der Regel ist zu belegen, dass keine zustellfähige Adresse des Unterhaltsschuldners bekannt ist. Während bei den meisten Gerichten ausreicht eine Abfrage des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und einen Auszug aus dem zentralen Melderegister in Österreich vorzulegen, bestehen andere Gerichte auf verschiedenste Nachforschungen, die zu einer Verzögerung führen, bevor der Vorschuss beantragt werden kann. Sinnvoll wäre die Festlegung des Standards für die Beweisführung, dass die Abfrage des Hauptverbandes der Soziaversicherung und des zentralen Melderegisters ausreichen
  • Es bestehen unterschiedliche Richtsätze. So werden z.B. als Richtlinie zur Unterhaltsbemessung jährlich zum 1.7. eines Jahres die altersgemäßen Regelbedarfssätze bekannt gegeben, die Vorschussauszahlungen bei Richtsatzvorschüssen liegen Großteils deutlich unter den Regelbedarfssätzen. Nachdem die Bedürfnisse der Kinder nicht davon abhängen, ob der/die Zahlungspflichtige inhaftiert oder unbekannten Aufenthaltes ist, wäre eine Anpassung der Vorschuss – Richtsätze an die altersgemäßen Regelbedarfssätze durchzuführen.

Soweit ein paar Auszüge aus der Liste der Reformvorschläge. Diese Vorschläge sind nicht neu. Auch der Minister dürfte sie kennen. Er kennt wahrscheinlich auch die Zahl der armutsgefährdeten Kinder. Die Formel ist übrigens gar nicht so schwierig: Die Reform des Unterhaltsrecht heißt: Kinderrechte sichern und Armut reduzieren. Das ist hoffentlich auch dem Minister ein Anliegen.

 

 

 

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